Die Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung als oberstes Entscheidungsorgan des Vereins drückt sich die Gesamtverantwortung derjenigen aus, die dem gemeinsamen Zweck dienen wollen und somit die Verantwortung übernehmen für alles, was im Kindergarten geschieht. Die Mitgliederversammlung bestimmt den Vereinszweck, gibt dem Verein eine Ordnung (Satzung), wählt den Vorstand, stellt Weichen für zukünftiges Tun und entscheidet über alle Vereinsangelegenheiten. Da sie aber in der Regel nur einmal im Jahr zusammen kommt, kann es sich bei diesen Entscheidungen meist nur um längerfristige Grundsatzentscheidungen handeln.
Der Vorstand
Durch den Vorstand ist der Verein im Alltag handlungsfähig. Dem Vorstand wird von der Mitgliederversammlung die Aufgabe übertragen, deren Beschlüsse umzusetzen. Durch seine kontinuierliche Arbeit gewährleistet der Vorstand den Betrieb der pädagogischen Einrichtung. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung besteht aus einer externen, hauptamtlichen Person und der Leitung. Sie beschäftigt sich mit den Finanzen von Kindergarten und Verein. Jedes Jahr muss ein Haushaltsplan erstellt werden, Zuschüsse müssen beantragt werden. Jahresabrechnungen werden vorbereitet, die Höhe des Mitgliedsbeitrages muss festgelegt werden, der Einsatz des Personals muss geplant werden und dergleichen mehr. Regelmäßige Arbeit ist in Sachen Geld notwendig, damit die wirtschaftliche Grundlage unserer Einrichtung solide bleiben kann.
Der Elternrat
Der Elternrat unseres Kindergartens übernimmt, nicht nur nach dem Willen des Gesetzgebers, eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Eltern auf der einen Seite und den Erzieherinnen sowie dem Träger auf der anderen Seite. Im Vordergrund steht hier die Förderung der Zusammenarbeit. Das bedeutet, dass der Elternrat, das Kollegium und der Träger die Interessen der Eltern und ihrer Kinder in einem konstruktiven Diskurs erörtern. Der Elternrat wird zudem über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, informiert. Diese Informationen dienen zur Herstellung eines vertrauensvollen Verhältnisses und einer positiven Atmosphäre, damit die ehrenamtliche Arbeit im Elternrat Spaß macht.
In jeder Gruppe gibt es gewählte Elternvertretungen, die die Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Erzieherinnen fördern. Die Elternvertretungen bilden den Elternrat. Der Elternrat ist die konstruktive Schnittstelle zwischen Eltern, Erzieherinnen und Vorstand; gemeinsam bilden diese drei Gremien den Kindergartenrat, der in regelmäßigen Abständen tagt.
Die pädagogische Konferenz/Mitarbeiterpartizipation
Für die pädagogische Arbeit im Kindergarten ist das Kollegium verantwortlich. Die Erzieherinnen gestalten das tägliche Leben im Kindergarten. Sie begleiten die Kinder in den Freuden und Nöten ihrer Entwicklung. Aus dem engen Kontakt mit den Eltern heraus geben sie die Impulse für die soziale und pädagogische Arbeit mit den Kindern und den Eltern. Im Vordergrund des pädagogischen Handelns steht das Kind. Ein langjährig gewachsenes Team ausgebildeter Waldorfpädagoginnen will den Kindern helfen, über das „Vorbildsein“ in realen, lebensorientierten Vorgängen am Leben zu lernen.
Dies setzt eine stete Bereitschaft der Selbstreflexion und Selbstkorrektur voraus. Insofern brauchen die Erzieherinnen regelmäßig ein Forum, um auf das eigene Handeln zurückzuschauen und sich selbst neue Ziele zu geben.
Dieses Forum ist die Konferenz aller Erzieherinnen. Diese Konferenz ist somit ein ständiges Fort- und Weiterbildungsorgan (kollegiale Beratung). So sind, unterstützt durch regelmäßige externe Teamsupervision, ständige Qualitätsentwicklungs -und sicherungsprozesse gewährleistet, die auch am jährlichen Konzepttag reflektiert werden.
Auf diesem Forum der Erzieherinnen aufbauend und zugleich dem gesetzlichen Auftrag folgend, gibt es eine Leitung, die als zentraler Verknüpfungspunkt der von innen und außen kommenden Fäden ein strukturierendes Element bildet.
Bei Neueinstellungen werden die direkten Kollegen in den Auswahlprozess involviert; nach Ablauf der Probezeit werden alle Kollegen zur Entfristung befragt.